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Umfahrung Sta. Maria
Sviamaint
Santa Maria
eine nachhaltige Umfahrungslösung
mit möglichst wenig Kulturlandverlust
Sta. Maria liegt im bündnerischen Val Müstair auf 1’375 m ü. M. Das Dorf liegt direkt an der Hauptstrasse Nr. 28, die das Unterengadin über den Ofenpass mit dem Südtirol verbindet. Mitten im Dorfzentrum zweigt von der Hauptstrasse die Umbrailstrasse ab, die nach Bormio im Veltlin führt. Aufgrund dieser Lage als Strassendorf, ist Sta. Maria stark vom stetig wachsenden Durchgangsverkehr betroffen.
Entlang der Hauptstrasse wird der Immissionsgrenzwert für Lärm (IGW) an vielen Stellen überschritten. Teilweise werden Alarmwerte (AW) nach Lärmschutzverordnung erreicht.
Insbesondere ist aber auch die Zunahme des Schwerverkehrs und der Zahl der Motorradfahrer zu erwähnen. Die negativen Externalitäten dieser Entwicklung (mehr Lärm, Abgase, Russ und Staub) sind für viele Anwohner der Hauptstrasse zu einer erheblichen Belastung geworden.
Bild: Strassenlärmbelastungskataster; Amt für Natur und Umwelt, Kt. GR
Insbesondere im Sommer kommt es immer wieder zu Streifkollisionen mit Fussgängern. Es gibt keine durchgehenden Trottoirs. Viele Gehbehinderte und ältere Menschen sind auf Begleitung angewiesen.
Für Kinder ist die Dorfstrasse als Schulweg nicht zumutbar. Sie müssen durch die Eltern begleitet werden (Anspruch auf zumutbaren Schulweg, BV Art. 19 und 62).
Bild: Durchfahrt an einer der Engstellen; ohne Trottoir
Gebäudeschäden an den teilweise historischen Häusern und ISOS-inventarisierten Strassenzügen kommen besonders während der Sommermonate häufig vor.
Besonders stossend: Durch den Transitverkehr verursachte Schäden müssen von den Eigentümern meistens selbst bezahlt werden.
Bilder: Gebäudeschäden durch Kollisionen, Winterdienst und steigende Fahrzeuglasten
Während die Ofenbergstrasse in den letzten Jahren ausgebaut wurde blieb Sta. Maria unberücksichtigt und wurde immer mehr zum Nadelöhr.
An mehreren Stellen ist die Strasse so schmal, dass zwei Fahrzeuge nicht kreuzen können. Fahrzeugstaus und chaotische Blockaden sind während der Sommermonate fast täglich zu beobachten.
Es kommt vor, dass Rettungsfahrzeuge im Stau blockiert werden und nicht weiterfahren können.
Bild: typische Stau-Situation im Dorfkern
Die Dominanz des motorisierten Verkehrs und dessen hoher Flächenbedarf reduzieren die Attraktivität von Sta. Maria als Wohnort für junge Familien und als Destination für Feriengäste.
Sta. Maria hätte die besten Chancen sich touristisch auf Feriengäste zu spezialisieren, die Ruhe, authentische Kultur und naturnahe Erholung suchen. Jahr für Jahr bleibt die Chance zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Tourismus ungenutzt.
Bild: vom Verkehr befreiter Dorfkern; Visualisierung
Die Gemeindebevölkerung hat sich in zwei Volksabstimmungen im August 1997 und im Oktober 2013 für eine Umfahrungslösung ausgesprochen; zuletzt deutlich mit 83% der Stimmen.
Der Kanton Graubünden hat seit dem Ende der 90er Jahre mehrere Umfahrungsprojekte geprüft. Bis 2020 standen hierbei konventionelle Projekte im Vordergrund (überirdische Streckenführung). Die Arbeiten für die Umfahrungsvariante “Süd” wurden insbesondere zwischen 2012 und 2014 vorangetrieben. Nach einem Urteil des Bundesgerichts bei dem der geplanten Umfahrung Schmitten Süd im Oktober 2019 die Genehmigung verweigert worden war, entschlossen sich die Kantonsbehörden die Grundlagen für das geplante Projekt in Sta. Maria neu zu überarbeiten.
Auch wenn der Fall Schmitten für Sta. Maria nur beschränkt relevant ist, hat das Bundesgericht mit diesem Entscheid wichtige Elemente zu Planungs- und Auflageverfahren klargestellt: so beispielsweise die Anforderung eine umfassende Interessenabwägung einschliesslich Variantenstudium durchzuführen und die notwendigen Grundlagen im Richtplan zu schaffen (Richtplanverfahren).
Im Herbst 2020 hat das Tiefbauamt Graubünden (TBA) für das erforderliche Richtplanverfahren ein Mandat zur Erarbeitung eines umfassendes Variantenstudium an ein externes Planungsbüro (Firma Metron) vergeben. Eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe begleitete diesen Prozess.
Im Rahmen der Arbeiten wurde im April 2021 auch ein Workshop mit einer Gruppe von Dorfbewohnern durchgeführt. Dabei wurde ein “Variantenfächer” von insgesamt neun Projekten detailliert besprochen und auf Vor- und Nachteile geprüft. (mehr)
Ende Juli 2022 hat das externe Planungsbüro seine Arbeiten abgeschlossen. Zwei mögliche Lösungen sind erarbeitet worden. Diese wurden durch das TBA der Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) für eine Stellungnahme vorgelegt.
Im Herbst 2022 hat der Kanton Graubünden mögliche Umfahrungslösungen vorgelegt. Diese wurden jedoch bereits im Februar 2023 von zwei Fachkommissionen des Bundes (ENHK und EKD) zurückgewiesen. Das Umfahrungsprojekt sei nicht mit dem Ortsbildschutz vereinbar. Die geplanten Zufahrten zum Tunnel würden die „Wahrnehmung und Wirkung des Ortsbildes beeinträchtigen“.
Am 29. Februar 2024 hat der Schweizerische Nationalrat eine Gleichstellung des Ortsbildschutzes mit anderen öffentlichen Interessen beschlossen; ein klares Votum für mehr Verhältnismässigkeit beim Ortsbildschutz und für Kompromisslösungen. In der Bevölkerung besteht deshalb die klare Erwartung, dass die verantwortlichen Kantonsbehörden nun proaktiv und zeitnah auf eine Lösung hinarbeiten, im Sinn einer Kompromisslösung.
Einerseits wird erwartet, dass die Kantonsbehörden das bestehende Umfahrungsprojekt weiter verbessern, z.B. durch Optimierung der Tunnelzufahrten. Andererseits wird nach dem deutlichen Entscheid des Nationalrats auch von den verantwortlichen Stellen des Bundes ein Entgegenkommen eingefordert.
Im November 2020 hat ein Rechtsgutachten der Kanzlei Bratschi gezeigt, dass die Ergebnisse der beiden Volksabstimmungen nicht ausreichend berücksichtigt worden sind und die Umsetzung des Projekts durch die kantonalen Behörden verzögert worden ist.
Eine Gruppe von Anwohner hat ausserdem im Oktober 2020 den Dialog mit der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) aufgenommen. Dies nachdem die SL sich in einer Medienmitteilung gegen ein konventionelles Umfahrungsprojekt ausgesprochen hat. In den Gesprächen konnten die Anliegen des Landschaftsschutzes erfolgreich eingegrenzt und präzisiert werden: von zentraler Bedeutung ist vorwiegend die Terrassenlandschaft auf der Südostseite des Dorfes. Die SL hat Verständnis für die dringenden Anliegen der Dorfbewohner. (mehr)
Ausserdem haben 70 Anwohner im März 2023 in einem Schreiben an ENHK und EKD ihr Unverständnis über den ablehnenden Entscheid zum Ausdruck gebracht.
Nach dem oben erwähnten Parlamentsentscheid zum Ortsbildschutz haben sich im März 2024 insgesamt 180 Personen in einem offenen Brief an Regierungsrätin Carmelia Maissen für eine rasche Realisierung der Umfahrung ausgesprochen.
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Sta. Maria Val Müstair, Dezember 2022